Degressive AfA – attraktive Steuervorteile
beim Kauf einer Neubauwohnung möglich
Degressice Afa beim Kauf einer Neubauimmobilie
Die Bundesregierung hat 2024 eine erhöhte Abschreibung für neu zu errichtenden Wohnraum eingeführt und somit für eine höhere steuerliche Begünstigung beim Kauf von Neubauimmobilien gesorgt. Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) beinhaltet höhere Abschreibungssätze.
Wer eine Immobilie zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 kauft oder mit dem Bau beginnt, kann die Investitionssumme mit 5 % degressiv abschreiben. Hierfür müssen Immobilienkauf und Übergabe spätestens in das Jahr der Fertigstellung der Immobilie fallen. Dabei verringert sich der abschreibungsfähige Restwert der Immobilie von Jahr zu Jahr, ist also degressiv.
Beispielrechnung
Bei 400.000 Euro Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000 Euro) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 Euro abschreibungsfähig (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert). Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).
Weitere Informationen mit Afa-Beispielrechner hier