Der passende Käufer für Ihre Immobilie
Damit Ihre Immobilie in guten Händen bleibt
Egal, ob Sie sich dazu entschließen, Ihre Immobilie selbst zu vermarkten oder auf die Expertise eines Immobilien-Beraters setzen, die Entscheidung, wer am Ende den Zuschlag für den Kauf Ihrer Immobilie erhält, liegt bei Ihnen. Allerdings können Sie sich den Weg bis zur finalen Wahl stark erleichtern. Und: Natürlich sollte die Vermarktung optimal geplant sein, um überhaupt vielversprechende Kauf-Interessenten zu gewinnen. Im Kapitel „Immobilienvermarktung“ erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Zielgruppe definieren
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung gut am Markt platzieren, um nur die potenziellen Käufer anzusprechen, die ein wirkliches Interesse an Ihrer Immobilie haben. Daher ist es wichtig, vorab genau zu definieren, wer mit Ihrem Angebot angesprochen werden soll. Möchten Sie an einen Investor verkaufen oder an eine Familie, die Haus oder Wohnung mit ihren Kindern selbst bezieht? Je detaillierter Sie Ihr Angebot formulieren, desto weniger unnötige Anfragen haben Sie, die es dann persönlich zu beantworten gilt.
Vorauswahl treffen
Bevor Sie sich bei einer Besichtigung die Zeit nehmen, die Interessenten persönlich kennenzulernen, ist es ratsam, vorab zu prüfen, ob es sich hier um „Immobilientouristen“ handelt oder ob die Kandidaten wirklich konkret nach einer Immobilie suchen. Viele Haus- und Wohnungsbesichtiger abonnieren inzwischen Immobilien-Newsletter von Portalen und haben Spaß daran, sich „nur mal so“ umzuschauen, ohne konkretes Anliegen.
Ein Fragebogen mit Angaben, wie die Immobilie genutzt werden soll, welche Kriterien dem Interessenten besonders wichtig sind und ob bereits eine Finanzierung steht, helfen einzuschätzen, wie intensiv sich die Interessenten schon mit dem Thema Immobilienkauf auseinandergesetzt haben. Unkonkrete Angaben zeigen, dass kein akuter Kaufwunsch vorhanden ist. Das Aufnehmen der vollständigen Kontaktdaten ist in jedem Fall ein Muss.
Prüfen der Zahlungsfähigkeit
Im nächsten Schritt – wenn nach der Besichtigung das Interesse für einen Kauf bekräftigt wurde – muss geklärt werden, ob die potenziellen Käufer überhaupt über die finanziellen Mittel verfügen. Sonst verwenden Sie vielleicht wertvolle Zeit für Gespräche und weitere Besichtigungstermine mit Anwärtern, die am Ende keine Finanzierung von der Bank bekommen.
Ein erster Schritt ist die Selbstauskunft. Eine rechtliche Handhabe haben Sie nicht, um diese von einem potenziellen Käufer zu erhalten. Doch liegt es prinzipiell auch im Interesse der „Bewerber“ für den Immobilienkauf, dass eine Vertrauensbasis geschaffen wird – insbesondere, wenn es mehrere Anwärter für den Kauf gibt. In der Selbstauskunft sollten, neben den persönlichen Daten, auch Hinweise zum Zahlungsverhalten und möglichen Zahlungsrisiken enthalten sein. Es gibt verschiedene Wirtschaftsauskunfteien, um die Bonität zu prüfen. Hierzu zählen unter anderem die Schufa, Creditreform oder Bürgel Wirtschaftsinformationen. Eine Selbstauskunft kann in der Regel von Privatpersonen einmal im Jahr kostenfrei eingeholt werden.
Wenn möglich, können Sie auch um weitere Unterlagen bitten, die die Liquidität des potenziellen Käufers untermauern. Am wichtigsten ist jedoch die Zusage der Bank, wenn eine Einigung zum Kaufpreis erzielt ist und der Käufer die Immobilie über einen Kredit finanzieren möchte. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Kreditzusage sich explizit auf den Kauf Ihrer Immobilie bezieht.
Weiche Entscheidungsfaktoren
Die oben genannten Schritte können Sie selbst vornehmen oder sich von einem Immobilien-Experten beraten und unterstützen lassen. Im Artikel „Immobilienverkauf mit oder ohne Makler?“ erfahren Sie, welche Vorteile die Einbeziehung eines Beraters hat. Die Datenbank eines erfahrenen Immobilienmaklers hält oft bereits zahlreiche Interessenten vor. Mit dem „Käuferfinder“ können Sie sofort potenzielle Anwärter filtern.
Stehen am Ende der Auswahl noch zwei oder mehr Bewerber für den Immobilienerwerb auf der Liste, so können Sie nach persönlich relevanten Kriterien entscheiden. Möchten Sie beispielsweise lieber an eine Familie mit Kindern verkaufen, die den Garten nutzen, als an ein gut situiertes Pärchen, so ist das Ihr persönliches Recht.
Egal ob Sympathie-Faktor oder „First come – first serve”, sprich der Verkauf an den Erstbietenden – Sie treffen die finale Entscheidung, denn Sie möchten Ihre Immobilie in guten Händen wissen.
Bei der Vorauswahl können wir Sie mit unserer Erfahrung und Marktkenntnis jedoch sehr gut unterstützen. So helfen wir die passende Zielgruppe anzusprechen und eine Vorauswahl zu treffen, wir übernehmen die Besichtigungen und führen die Bonitätsprüfung durch. Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess.
Immobilien-Ratgeber
Haus- und Wohnungseigentümer müssen beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Wichtig: Schon bei der ersten Besichtigung sind Sie als Verkäufer verpflichtet, die Bescheinigung zu präsentieren. Bei einem Kaufabschluss wird der Energieausweis an den Käufer übergeben.
Ihre Immobilie hat bereits Interesse geweckt – einige Interessenten möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung besichtigen. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Immobilienpräsentation.
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