• Immobilienteilung im Alter - Gisinger Immobiliengruppe Freiburg

Ihre Immobilie im Alter teilen

Verkleinern in den eigenen vier Wänden

Das eigene Haus ist ein Ort der Geborgenheit. Verständlich, wenn Sie an diesem Zuhause festhalten möchten – hier kennen Sie sich aus und fühlen sich wohl. Doch große Teile des Wohnraums liegen brach: Weil die Kinder schon lange ausgezogen sind oder weil vielleicht eine eingeschränkte Mobilität jeden Gang ins Obergeschoss erschwert. Eine Immobilienteilung kann eine gute Lösung sein, um das eigene Haus auch im Alter noch optimal zu nutzen.

Ein Wohnhaus macht Arbeit und der Unterhalt sowie die Nebenkosten sind eine finanzielle Belastung. Wenn die Lebenswelt sich verändert – die Kinder mit ihren Familien in eigenen Wohnungen leben, das Bürozimmer nicht mehr gebraucht wird – dann entstehen Leerräume in der eigenen Immobilie. Das Haus wird schlichtweg zu groß für den eigenen Bedarf. Doch Wohnraum muss Instand gehalten werden. So müssen Räume gelüftet und im Winter beheizt werden, damit sie nicht feucht und marode werden. Der Garten muss gepflegt werden – eine Belastung für viele ältere Immobilienbesitzer.

Mögliche Wohnmodelle bei der Immobilienteilung

Die Lösung könnte das Aufteilen der eigenen vier Wände in zwei Wohnungen sein. So lassen sich unterschiedliche Wohnmodelle unter einem Dach verwirklichen:

  • Ein Mehrgenerationenhaus, in dem die Kinder mit den Enkeln die eine Hälfte bewohnen: Eine schöne Möglichkeit, gemeinsame Zeit zu verbringen und dennoch den eigenen Rückzugsraum zu haben
  • Betreutes Wohnen wird möglich: Eine Pflegekraft kann in die Einliegerwohnung ziehen. Auch wenn noch keine Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden müssen, so kann eine Haushaltshilfe, die sich um Einkäufe, Raumpflege und Gartenarbeiten kümmert, eine große Hilfe sein
  • Nachbarschaftliches Miteinander: Eine große Herausforderung im Alter ist die Vereinsamung, denn Freundschaften werden weniger, die Familie wohnt vielleicht weit weg. Einen Mieter im Haus zu haben, mit dem man sich versteht und der einen hier und da unterstützt, ist hilfreich
  • In Universitätsstädten bietet sich auch das vergünstigte Vermieten von Wohnraum an Studenten an, die im Gegenzug Erledigungen machen oder freie Stunden beim gemeinsamen Kaffee oder Kartenspiel verbringen

Neben den sozialen Aspekten und möglichen Hilfestellungen, die eine Teilung der Immobilie mit Vermietung mit sich bringen, ist das Gefühl der Sicherheit größer, wenn man nicht mehr alleine in einem großen Haus lebt. Und wenn Sie noch agil sind und gerne verreisen, so haben Sie immer jemanden im Haus, der auf die Immobilie Acht gibt.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle Entlastung, wenn die Unterhaltskosten eines Hauses und Grundstücks nicht mehr nur auf den eigenen Schultern lasten, sondern aufgeteilt werden können. Die Nutzung von Mieteinnahmen ermöglicht zudem ein sorgenfreieres Leben im Alter, die Immobilie wird bestmöglich und zum Vorteil aller Bewohner genutzt.

Dennoch gilt es einiges zu beachten, wenn die eigene Immobilie geteilt werden soll. Denn: Die Raumaufteilung sollte vom Grundriss stimmig sein und vor allem müssen Schallisolierung und eigene Wohnungseingänge gewährleistet sein – die Privatsphäre der Mieter und auch Vermieter ist wichtig.

Die Teilungserklärung

Ob und wie das Wohneigentum sinnvoll aufgeteilt werden kann, sollte mit einem Immobilien-Experten erörtert werden. Und auch rechtlich müssen Sie einige Maßnahmen ergreifen. So benötigen Sie beim Verkauf eines Teils der Immobilie eine sogenannte Teilungserklärung. In dieser sind Details zum Eigentum und die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer genau geregelt. Bestandteile der Teilungserklärung sind ein Aufteilungsplan des Gebäudes in die Wohneinheiten, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für jede Wohnung und eine Gemeinschaftsordnung mit Details hinsichtlich der Kostenverteilung, zur Hausordnung oder zu Sondernutzungsrechten. Zudem ist es wichtig, dass in der Teilungserklärung genau abgegrenzt wird, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist. Die Teilungserklärung muss zwingend von einem Notar beglaubigt und auch im Grundbuch eingetragen werden. Werden jedoch Teile der Immobilie vermietet, wie zum Beispiel einzelne Zimmer, bedarf es keiner Teilungserklärung.

Zu berücksichtigen ist, dass eine Wohnraumteilung mit einigen Kosten verbunden ist. Neben den Aufwendungen für die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dies vor allem Ausgaben für den Umbau im Haus. Hier sollte genau abgewogen werden, ob sich ein solches Engagement lohnt, da die Investition sich erst über einen gewissen Zeitraum amortisiert.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten einer Immobilien-Teilung. Nutzen Sie unsere Expertise und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.

https://www.gisinger.de/ihre-immobilie-teilen/

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